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AG Hamburg-St. Georg, 09.08.2019 - 926 C 20/19 |
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AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 09. August 2019 - 926 C 20/19 (https://dejure.org/2019,66899)
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Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mietminderung wegen Baulärm: Was muss der Mieter nachweisen?
- mein-mietrecht.de (Kurzinformation)
Darlegungslast des Mieters bei Mietminderung wegen Baulärms
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 197/14
Zum Mietmangel wegen Lärmbelästigungen durch einen neuen Bolzplatz
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 09.08.2019 - 926 C 20/19
Das Gericht legt seiner Entscheidung in Ansehung der neueren Rechtsprechung des BGH zu sog. Umfeldmängeln (vgl. NZM 2015, 481 - Bolzplatz) zugrunde, dass der Mieter, der ohnehin die Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen eines Mangels und der darauf beruhenden Gebrauchsbeeinträchtigung trägt, auch dartun muss, dass der Vermieter den Baulärm nicht zu dulden hätte bzw. dem Vermieter aus § 906 BGB ein Anspruch gegen den störenden - hier: bauenden - Dritten auf einen angemessenen Ausgleich in Geld zugestanden hätte, weil es sich bei dem behaupteten Baulärm um eine "wesentliche Beeinträchtigung" gehandelt hat.